Gesetzliche Auflagen in der Zeit der Corona-Pandemie

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher unserer Praxis,

aufgrund der gesetzlichen Vorgaben durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG), den Vorgaben des Bundeslandes (Corona-Verordnung) und der Berufsgenossenschaft (BGW) möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in unserer Praxis/Einrichtung folgende Auflagen umgesetzt werden müssen:

  1. Direkt nach Betreten der Räumlichkeiten sind die Hände zu desinfizieren bzw. mit Seife zu waschen.
  2. Es gilt einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im Wartebereich ist zeitlich möglichst kurz so zu gestalten. Erscheinen Sie daher bitte erst kurz vor der Behandlung, um die Wartezeit zu minimieren.
  4. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz zu jeder Zeit in der Praxis.
  5. Die Maskenpflicht gilt auch während der Behandlung – ausgenommen sind Behandlungen im Gesicht oder im Kopfbereich.
  6. Die Maskenpflicht gilt auch für Therapeuten/innen sowie sämtliches Personal.
  7. Behandlungsutensilien und Liegen werden nach jedem Gebrauch desinfiziert und sind erst dann wieder für Behandlungen zugänglich.
  8. Jeglicher körperliche Kontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren und unnötige Berührungen sind zu vermeiden.
  9. Personen, die Sie zu den Terminen begleiten, müssen mit deren Kontaktdaten erfasst werden.
  10. Wenn Sie Erkältungssymptome zeigen oder der Verdacht einer Infektion besteht, müssen Sie uns sofort informieren.

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