
Gesetzliche Auflagen in der Zeit der Corona-Pandemie
Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher unserer Praxis,
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG), den Vorgaben des Bundeslandes (Corona-Verordnung) und der Berufsgenossenschaft (BGW) möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in unserer Praxis/Einrichtung folgende Auflagen umgesetzt werden müssen:
- Direkt nach Betreten der Räumlichkeiten sind die Hände zu desinfizieren bzw. mit Seife zu waschen.
- Es gilt einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im Wartebereich ist zeitlich möglichst kurz so zu gestalten. Erscheinen Sie daher bitte erst kurz vor der Behandlung, um die Wartezeit zu minimieren.
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz zu jeder Zeit in der Praxis.
- Die Maskenpflicht gilt auch während der Behandlung – ausgenommen sind Behandlungen im Gesicht oder im Kopfbereich.
- Die Maskenpflicht gilt auch für Therapeuten/innen sowie sämtliches Personal.
- Behandlungsutensilien und Liegen werden nach jedem Gebrauch desinfiziert und sind erst dann wieder für Behandlungen zugänglich.
- Jeglicher körperliche Kontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren und unnötige Berührungen sind zu vermeiden.
- Personen, die Sie zu den Terminen begleiten, müssen mit deren Kontaktdaten erfasst werden.
- Wenn Sie Erkältungssymptome zeigen oder der Verdacht einer Infektion besteht, müssen Sie uns sofort informieren.
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